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   BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12   

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https://dejure.org/2014,31670
BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12 (https://dejure.org/2014,31670)
BAG, Entscheidung vom 23.07.2014 - 7 ABR 23/12 (https://dejure.org/2014,31670)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 (https://dejure.org/2014,31670)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94 Abs 1 S 1 SGB 9, § 94 Abs 6 S 2 SGB 9, § 19 Abs 2 S 2 BetrVG, § 35 Abs 1 ArbGG, § 36 ArbGG
    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

  • IWW

    § 3 Abs. 2 SchwbVWO, § 6 Abs. 2 SchwbVWO, § ... 6 Abs. 3 Satz 3 SchwbVWO, § 547 Nr. 1 ZPO, § 95 Satz 4, § 83a Abs. 2 ArbGG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX, § 19 BetrVG, § 94 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 SGB IX, § 9 Abs. 2 Satz 2, § 5 Abs. 1 Nr. 7 SchwbVWO, § 6 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 8 SchwbVWO, § 6 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 Satz 1 SchwbVWO, §§ 17, 21 SchwbVWO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 93 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 547 Nr. 1 bis Nr. 6 ZPO, § 547 Nr. 1 bis Nr. 5 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 35 Abs. 1 Satz 1, § 36 ArbGG, § 35 Abs. 1 ArbGG, Art. 97 Abs. 2 GG, § 27 BBG, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtung der Wahl der Stellvertreter einer Schwerbehindertenvertretung - Beteiligung der gewählten Stellvertreter am Anfechtungsverfahren - Widerruf einer Kandidatur nach schriftlicher Zustimmung zum Wahlvorschlag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines nach der Betriebsratswahl ausgeschiedenen Arbeitnehmers zur Anfechtung der Wahl; Frist für die Anfechtung

  • bag-urteil.com

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

  • rewis.io

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlanfechtung; Widerruf einer Kandidatur

  • rechtsportal.de

    Berechtigung eines nach der Betriebsratswahl ausgeschiedenen Arbeitnehmers zur Anfechtung der Wahl

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Die Wahl der Vertrauensperson und des stellvertretenden Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung sind getrennte Wahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgeordnete Richterin - und die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahl zur Schwerbehindertenvertretung - und die Frist zur Wahlanfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung der Betriebsratswahl durch einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahl zur Schwerbehindertenvertretung - und die Beteiligten einer Wahlanfechtung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anfechtung der Wahl der Stellvertreter einer Schwerbehindertenvertretung - Beteiligung der gewählten Stellvertreter am Anfechtungsverfahren - Widerruf einer Kandidatur nach schriftlicher Zustimmung zum Wahlvorschlag

  • bn-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Anfechtung einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1288
  • DB 2014, 2898
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12
    Ansonsten blieben die von der Wahlanfechtung ausgenommenen, aber gleichwohl verfahrensfehlerhaft gewählten Betriebsratsmitglieder im Amt oder würden an die Stelle der mit Feststellung der Unwirksamkeit ihrer Wahl aus dem Betriebsrat ausscheidenden Betriebsratsmitglieder treten (ausführlich dazu BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 14) .

    Von der Sache her gebotene Differenzierungen dürfen nicht ausgeschlossen werden (ausführlich dazu BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 16) .

    Aus der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen der Vertrauensperson und ihrem stellvertretenden Mitglied sowie der von der Betriebsratswahl abweichenden Ausgestaltung des Wahlverfahrens der Schwerbehindertenvertretung nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX folgt, dass es sich nicht um eine einheitliche, sondern um zwei getrennt durchgeführte Wahlen handelt (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 17 ff.) .

    Dies hat zur Folge, dass grundsätzlich alle gewählten Stellvertreter an dem Anfechtungsverfahren zu beteiligen sind (ausführlich dazu BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 20) .

    Werden die stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren am Verfahren beteiligt, liegt darin ein Rechtsfehler, der auf entsprechende Rüge grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgerichts führt, weil alle Stellvertreter vor einer Sachentscheidung über den Wahlanfechtungsantrag anzuhören sind und sie Gelegenheit zu tatsächlichem Vorbringen erhalten müssen (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 22) .

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12
    Die rechtsfehlerhafte Nichtbeteiligung von Beteiligten ist als Verfahrensfehler ohne eine darauf gerichtete Rüge für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses nicht von Bedeutung (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B I 1 der Gründe mwN, BAGE 114, 228) .

    Dadurch soll gewährleistet werden, dass möglichst rasch nach Abschluss der Wahl Klarheit darüber geschaffen wird, ob die Wahl angefochten wird oder nicht (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 114, 228) .

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (st. Rspr., vgl. BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 114, 228; 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26 mwN, BAGE 139, 197) .

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 17.81

    Wahlanfechtung - Veränderung der Wahlberechtigung - Anfechtungsbefugnis - Verlust

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12
    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 27. April 1983 - 6 P 17.81 -BVerwGE 67, 145) den objektiven Charakter von Wahlanfechtungsverfahren hervorgehoben.

    Im Vordergrund steht vielmehr das Allgemeininteresse an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl (vgl. für den Personalrat BVerwG 27. April 1983 - 6 P 17.81 - aaO) .

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (st. Rspr., vgl. BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 114, 228; 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26 mwN, BAGE 139, 197) .
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12
    Die Heranziehung von nicht planmäßig angestellten Richtern (Richtern auf Probe, abgeordneten Richtern) darf nur in den Grenzen erfolgen, die sich nach verständigem Ermessen aus der Notwendigkeit, Nachwuchs heranzubilden, oder aus anderen zwingenden Gründen ergeben (so schon BVerfG 9. November 1955 - 1 BvL 13/52 ua. - BVerfGE 4, 331, 345 ) .
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 9/05

    Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12
    Nur wenn sämtliche die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheiden, führt dies zur Unzulässigkeit des Antrags, da für die Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens in diesem Fall kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht (BAG 16. November 2005 - 7 ABR 9/05 - Rn. 16 mwN, BAGE 116, 205; DKKW-Homburg 14. Aufl. § 19 Rn. 25; Fitting 27. Aufl. § 19 Rn. 29; HWGNRH-Nicolai 9. Aufl. § 19 Rn. 22; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 19 Rn. 38) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12
    Sie ist vielmehr im Einzelfall anhand der jeweils konkreten Gegebenheiten unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertungen zu bestimmen (vgl. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 34 mwN, BAGE 123, 46 ua. unter Hinweis auf BVerfG 3. Juli 1962 - 2 BvR 628/60 ua. - BVerfGE 14, 156, 164 f.) .
  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04

    Prüfung einer Eignungsbeurteilung

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12
    Auch für den zur Erprobung abgeordneten Richter besteht die zu den sachlichen Voraussetzungen der Unabhängigkeit gehörende Weisungsfreiheit uneingeschränkt (ausführlich BGH Dienstgericht des Bundes 16. März 2005 - RiZ (R) 2/04 - BGHZ 162, 333) .
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12
    aa) Die Wahlberechtigung des die Wahl anfechtenden Arbeitnehmers muss grundsätzlich nur zum Zeitpunkt der Wahl gegeben sein (ständige Rechtsprechung seit BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 53, 385) .
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12
    Sie ist vielmehr im Einzelfall anhand der jeweils konkreten Gegebenheiten unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertungen zu bestimmen (vgl. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 34 mwN, BAGE 123, 46 ua. unter Hinweis auf BVerfG 3. Juli 1962 - 2 BvR 628/60 ua. - BVerfGE 14, 156, 164 f.) .
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.2012 - 3 TaBV 7/11

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Widerruf der Zustimmung zur

  • BAG, 05.12.2011 - 5 AZN 1036/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Antragsbefugnis bleibt sie ohne Einfluss (vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 31, AP SGB IX § 94 Nr. 7; vgl. zu § 25 BPersVG: BVerwG 24. Februar 2015 - 5 P 7/14 - Rn. 11, NZA-RR 2015, 333) .

    Nur wenn sämtliche die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheiden, führt dies zur Unzulässigkeit des Antrags, da für die Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens in diesem Fall kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht (BAG 20. Februar 2019 - 7 ABR 40/17 - aaO; 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - aaO; 16. November 2005 - 7 ABR 9/05 - Rn. 16 mwN, BAGE 116, 205) .

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 ABR 2/16 - Rn. 15, AP SGB IX § 94 Nr. 10; 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 41, aaO) .

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Die zu Unrecht unterbliebene Beteiligung eines Verfahrensbeteiligten kann auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz dadurch behoben werden, dass die betreffende Person künftig am Verfahren beteiligt wird (BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13) .

    Nur wenn sämtliche die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer aus ihren Arbeitsverhältnissen ausscheiden, führt dies zur Unzulässigkeit des Antrags, da in diesem Fall für die Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht (st. Rspr. zur Anfechtung von Betriebsratswahlen, vgl. etwa BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 31 mwN) .

  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Zwar muss in einem Wahlanfechtungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Wahlberechtigung des die Betriebsratswahl anfechtenden Arbeitnehmers nur zum Zeitpunkt der Wahl gegeben sein, so dass der spätere Wegfall der Wahlberechtigung durch Ausscheiden aus dem Betrieb nicht zum Wegfall der Anfechtungsbefugnis führt (st. Rspr. seit BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 53, 385; vgl. zuletzt BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 31; zur Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 27, BAGE 159, 111) .

    Nur wenn sämtliche die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheiden, führt dies zur Unzulässigkeit des Antrags, da für die Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens in diesem Fall kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht (BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - aaO; 16. November 2005 - 7 ABR 9/05 - Rn. 16 mwN, BAGE 116, 205) .

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